Selbst getragene Benzinkosten sind bei 1-%-Methode als Werbungskosten absetzbar

von Björn Keller

Wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird und dieser kein Fahrtenbuch führt, ist die 1-%-Methode anzuwenden. Muss er die Benzinkosten selbst tragen, dürfen diese als Werbungskosten abgesetzt werden. So entschied das FG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 04.12.2014.