Aufschiebend bedingter Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Veräußerungsfrist
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 10.02.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt.