Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

von Björn Keller

Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.01.2015 kommt auch bei der Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht.