Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Berechnung des Veräußerungsgewinns in Verbindung mit unangemessenem Repräsentationsaufwand

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 25.03.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass zur Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts der Buchwert vom Veräußerungspreis in Abzug zu bringen ist. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf einen gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht abzugsfähigen Teil der AfA, also als unangemessen zu wertende Aufwendungen, kommt nicht in Betracht.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater

von: Björn Keller

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können für Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein. Anhand der Herkunft der Gäste (dienstlich oder privat) kann der entsprechende Betrag abgegrenzt werden. Voraussetzung ist, dass die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld auch nahezu ausschließlich dienstlich veranlasst ist.