Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 24.09.2015 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt wird.

Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

von: Björn Keller

Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann auch konkludent, also stillschweigend, gestellt werden. Voraussetzung ist, dass aus der Steuererklärung deutlich ersichtlich sein muss, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt wurden. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.

Berechnung des Veräußerungsgewinns in Verbindung mit unangemessenem Repräsentationsaufwand

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 25.03.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass zur Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts der Buchwert vom Veräußerungspreis in Abzug zu bringen ist. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf einen gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht abzugsfähigen Teil der AfA, also als unangemessen zu wertende Aufwendungen, kommt nicht in Betracht.