Eine offenbare Unrichtigkeit kann vorliegen, wenn das Finanzamt einen erkennbaren Erklärungsfehler in die Veranlagung übernimmt. So entschied das FG Köln in seinem Urteil vom 03.07.2014. Im Streitfall hatte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung 2008 für die Beiträge seiner kapitalgedeckten Rentenversicherung keine Eintragungen vorgenommen. Die Bescheinigungen der Versicherung hatte er allerdings als Anlage beigefügt.
Mit seinem Urteil vom 23.06.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, sofern das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.
Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen lebenden Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 03.09.2015. Im strittigen Fall ließen die Kläger während des Urlaubs ihre Hauskatze von einer "Tier- und Wohnungsbetreuung" in ihrer Wohnung betreuen.
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinen Urteilen vom 02.09.2015 (VI R 32/13, VI R 33/13), dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten.
Wurde eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude beim Immobilienerwerb vereinbart, so ist diese bei der Berechnung der AfA für das Gebäude zu Grunde zu legen. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 16.09.2015. Voraussetzung dafür allerdings ist, dass die Aufteilung die realen Wertverhältnisse widerspiegelt und wirtschaftlich haltbar erscheint.