Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 14.10.2015 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass das Zuordnungswahlrecht nur für die Herstellung und Anschaffung von Gegenständen gilt, nicht aber für den Bezug von sonstigen Leistungen. Diese sind gemäß § 15 Abs. 4 UStG entsprechend ihrer beabsichtigten Verwendung aufzuteilen. Im strittigen Fall ist die Klägerin Eigentümerin eines im Jahre 2003 fertiggestellten Gebäudes, das zu 20 % der Gesamtwohnfläche von ihrem Ehemann, einem selbständigen Steuerberater, als Büro genutzt wird.

Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 24.09.2015 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt wird.

Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

von: Björn Keller

Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann auch konkludent, also stillschweigend, gestellt werden. Voraussetzung ist, dass aus der Steuererklärung deutlich ersichtlich sein muss, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt wurden. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.