Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei einem zu weniger als 10 % für steuerpflichtige Umsätze und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzten Gegenstand
von Björn Keller
Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des deutschen UStG gelten die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den ein Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen getätigt und sind insoweit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Ob dies gegen Unionsrecht verstößt, wird nun geklärt.