Steuerliche Behandlung der Gebühren bei Internet-Handelsplattformen

von Björn Keller

Mit Urteil vom 19.02.2015 hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe klargestellt, dass die Gebühren für den Verkauf von Waren über eine Internet-Handelsplattform die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht mindern. Auch die Gebühren zählen zum Umsatz.