Am 01.07.2010 treten einige Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuer in Kraft. Grund genug, diese Änderungen, die insbesondere den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer sowie die Zusammenfassende Meldung betreffen, in einer kleinen Beitragsreihe zu beleuchten. Heute Teil 1 - Änderungen bei der Entstehung der Umsatzsteuer für im Inland steuerbare sonstige Leistungen.
Eine Entschädigung führt dann zu außerordentlichen Einkünften, wenn der Steuerpflichtige in dem Jahr des Zuflusses mehr erhält, als dies bei normalem Ablauf der Dinge der Fall wäre. Hinsichtlich der normalen Höhe der Einkünfte ist nicht auf die Verhältnisse des Vorjahres abzustellen, wenn die Einnahmesituation hier durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt war - so der BFH.
Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich maximal um die gesetzliche Mindestdauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus - unabhängig davon, ob im ersten Monat des Grundwehr- bzw. Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde.
Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die ein Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt der Umsatzsteuer, so der BFH in einem Urteil vom 13.01.2010. Der Erbe werde zwar nicht Unternehmer, trete aber als Rechtsnachfolger in die noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse ein.
Der BFH hat mit Urteil vom 21.04.2010 entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für eine Fortbildungsveranstaltung, bei der auch in nicht unerheblichem Maße verbreitete Sportarten ausgeübt werden, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht dem nicht entgegen.