Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale

von Björn Keller

In einem Streitfall zur steuerlichen Behandlung einer Leasingsonderzahlung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wurde mit einem Urteil des BFH vom 15.04.2010 Klarheit hergestellt. Dabei geht bei der Benutzung eines Fahrzeugs als Arbeitsmittel zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Nr. 4 des § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG der Nr. 6 dieser Vorschrift vor. Zur Abgeltung der Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4500 Euro kann angesetzt werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Nach § 9 Abs. 2 EStG sind alle Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt. Demzufolge ist auch eine Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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