Keine zwingende Korrektur von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen
von Björn Keller
Mit Urteil des BFH vom 22.04.2010 wurde entschieden, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Fakten oder Beweismittel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden darf, sofern das Finanzamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei Kenntnis der Tatsachen zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung ebenso entschieden hätte.