Zahlungsmoratorium für die Corona-Wirtschaftshilfen
von Björn Keller
Wie das Sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) mitteilt, werden mit sofortiger Wirkung die Rückforderungen der Überbrückungs- und Monatshilfen ausgesetzt. Das SMWA und die SAB arbeiten bei der Umsetzung des Moratoriums eng zusammen, da noch nicht alle Details geklärt sind. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt und keine Mahnungen versandt. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen sind jedoch nicht zu erwarten. Die Unternehmen werden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltssituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese unverzüglich veröffentlicht.
Statement von Wirtschaftsminister Dirk Panter dazu:
»Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt. Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen. Wir wollen jetzt für Klarheit sorgen, um unnötige Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu vermeiden – soweit es rechtlich möglich ist. Es wird allerdings noch einige Tage dauern, bis alle Details abschließend geklärt sind. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir noch keine näheren Details nennen können. Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause. «
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz