Steuerberatungskosten bei ALG-II-Bezug eines Selbständigen abzugsfähig

von Björn Keller

Ein wichtiger Beschluss zur Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bei ALG-II-Bezug wurde vom LSG NRW am 10.03.2010 gefasst. Danach sind insbesondere auch die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abzugsfähig.