Lohnsteuerkarte 2010 bleibt weiterhin gültig

von Björn Keller

Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende und mancher mag sich fragen, wo denn die neue Lohnsteuerkarte, welche bislang gewöhnlich im September eines jeden Jahres im Briefkasten zu finden war, abgeblieben ist. Nun, diese wird nicht mehr kommen! Hintergrund ist, dass vom Gesetzgeber ursprünglich geplant war, Arbeitgebern ab 2011 die lohnsteuerlich relevanten Angaben ausschließlich elektronisch zur Verfügung zu stellen, was bislang jedoch technisch noch nicht realisiert ist. Die alte Lohnsteuerkarte bleibt daher mit all ihren Eintragungen bis auf Weiteres gültig und ist zwingend auch über das Jahr 2010 hinaus aufzubewahren. Notwendige steuerlich relevante Änderungen, wie Steuerklassen oder Kinderfreibeträge, werden ab 2011 von den Finanzämtern, andere Änderungen von den Gemeinden eingetragen. Wer bislang noch keine Lohnsteuerkarte 2010 erhalten oder diese verloren hat, kann sich vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Beginnt ein unbeschränkt in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtiger lediger Arbeitnehmer ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis, so kann vom Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach Steuerklasse I ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber in diesem Fall seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie eine eventuelle Religionszugehörigkeit schriftlich zu bestätigen – dies gilt selbstverständlich auch für Arbeitnehmerinnen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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