Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

von Björn Keller

Mit Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen die Erfordernisse zur ordnungsgemäßen und sicheren Aufbewahrung digitaler Unterlagen für den Bereich der Bargeschäfte konkretisiert. Dies bedeutet gegebenenfalls Handlungsbedarf für Nutzer von elektronischen Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern.