Die Krise ist vorbei – degressive AfA fällt zum Jahresende weg

von Björn Keller

Die zur Stärkung der Wirtschaft als Reaktion auf die Finanzkrise zum 01.01.2009 wieder eingeführte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) kann nur noch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die bis zum 31.12.2010 angeschafft werden. Die degressive AfA hat den Vorteil, dass bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die länger als vier Jahre abzusetzen bzw. abzuschreiben sind, in den ersten Jahren regelmäßig höher Abschreibungsbeträge steuerlich geltend gemacht werden können als bei der AfA nach gleichen Jahresbeträgen. Derzeit darf die degressive AfA höchsten das Zweieinhalbfache der AfA in gleichen Jahresbeträgen und nicht mehr als 25 Prozent pro Jahr betragen. Wer also noch in den Genuss dieses außerordentlichen Steuergeschenkes kommen möchte, muss sich mit der Anschaffung beeilen!

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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