Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind wie Altersrenten zu besteuern

von Björn Keller

Mit Bezug auf das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahre 2004 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.04.2011 entschieden, dass auch Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen sind. Die Einbeziehung dieser Renten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.