Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig
von Björn Keller
In einer Pressemitteilung informiert der Bundesfinanzhof über zwei Urteile vom 21.07.2011 (Az. II R 50/09 und II R 52/10) zum Solidaritätszuschlag. Demnach war die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß.