Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

von Björn Keller

Die wegen eines Familienumzugs doppelt geleisteten Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein. Dabei stehen die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung dem nicht entgegen.