Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

von Björn Keller

Die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot kann rechtswidrig sein. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 28.09.2011. Ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die angeordnete Außenprüfung im Sinne von § 193 Abs. 1 AO ein in irgendeiner Weise umsetzbares Ergebnis haben könnte.