Kindergeld bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland
von Björn Keller
Für volljährige Kinder wird unter anderem nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie eine Berufsausbildung erhalten. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun mit Urteil vom 15.03.2012 seine Rechtsprechung, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.