Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung
von Björn Keller
Mit drei Urteilen vom 29.03.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, nicht jedoch Kosten für die üblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können.