Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
von Björn Keller
Für ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV nicht beanstandet werden, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.