Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
von Björn Keller
Wie das Bundesministerium für Finanzen am 02.07.2012 mitteilte, sind durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 01.07.2011 neu gefasst worden.