Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 19.04.2012 entschied der Bundesfinanzhof darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnen am Beschäftigungsort im Sinne einer doppelten Haushaltsführung vorliegt. Demnach dient eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dadurch unabhängig von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.