Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben
von Björn Keller
Mit Urteil vom 20.06.2012 hat der Bundesfinanzhof die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags auch bei in Gründung befindlichen Betrieben setzt nicht zwingend eine verbindliche Bestellung noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung voraus.