Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 18.04.2012 verwies der Bundesfinanzhof darauf, dass für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte eine besondere Nachweispflicht gilt. Insbesondere kann der Nachweis nicht über sogenannte Eigenbelege geführt werden.