Vorabanforderung von Steuererklärungen

von Björn Keller

Das FG Hamburg entschied im Urteil vom 27.04.2012 über die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen. Es heißt darin, dass die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen entgegen dem sogenannten Fristenerlass der obersten Finanzbehörden der Länder für Steuerpflichtige, die beraten werden, hinsichtlich des Auswahlermessens einer nachvollziehbaren Begründung bedarf.