Reisekosten bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden
von Björn Keller
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.06.2012 kann die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers nur dann als regelmäßige Arbeitsstätte gelten, wenn der Arbeitgeber dort auch über eine eigene Betriebsstätte verfügt, und zwar unabhängig von der Dauer des Arbeitseinsatzes des Arbeitnehmers.