Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2013 steht eine Vollzeiterwerbstätigkeit der Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Kind nach dem Abitur auf einen Studienplatz wartet und die Wartezeit mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit überbrückt.
Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage im Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen.
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 16.01.2013, dass erwachsene, berufstätige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen können, sofern ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort vordergründig als Schlafstätte dient.
Das sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 05.06.2013 eine Soforthilfe als Handgeld für in Not geratene Sachsen beschlossen. Dafür stehen 30 Millionen Euro bereit. Sie fließen ab 06.06.2013. Vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden sich an ihre Wohnsitzgemeinde. Anträge können bis zum 25. Juni 2013 gestellt werden.
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungsberichtigung setzt voraus, dass bereits eine erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnung ausgestellt wurde. Für einen Mietvertrag, in dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart wurde, gilt zusätzlich, dass der Vorsteuerabzug nur in Verbindung mit einem entsprechenden monatlichen Abrechnungsbeleg (z.B. Bankbeleg) erfolgen kann.