Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Mindestangaben für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 13.11.2012 befasste sich der Bundesfinanzhof erneut mit den Mindestangaben im Fahrtenbuch, damit dieses als ordnungsgemäß erstellt gilt und somit steuerlich anerkannt werden kann. Generell muss ein Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Einfügungen oder Änderungen sind dadurch auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen.

Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus

von: Björn Keller

Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbst genutzten Einfamilienhaus gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer, sofern er neben Wärme auch Strom erzeugt und diesen teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Hat er den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht, so gilt der Eigenverbrauch von Strom und Wärme als umsatzsteuerpflichtige Entnahme.

Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

von: Björn Keller

Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der allgemeinen Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen. So entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.11.2012.