Mit Urteil vom 22.01.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass nicht vertragsgemäß realisierte Mietverhältnisse zwischen nahe stehenden Personen zu einer steuerlichen Nichtanerkennung führen. Die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters gilt insbesondere dann als aufgegeben, wenn er auf eine außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses verzichtet und sich nicht um einen solventen Nachmieter bemüht.
Hat sich ein Kind wegen einer Inhaftierung und späterer rechtskräftiger Verurteilung vom Studium beurlauben lassen, dann gilt dieser Zeitraum der Unterbrechung der Berufsausbildung als kindergeldschädlich. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.01.2013.
Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2013 steht eine Vollzeiterwerbstätigkeit der Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Kind nach dem Abitur auf einen Studienplatz wartet und die Wartezeit mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit überbrückt.
Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage im Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen.
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 16.01.2013, dass erwachsene, berufstätige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen können, sofern ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort vordergründig als Schlafstätte dient.