Mindestangaben für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 13.11.2012 befasste sich der Bundesfinanzhof erneut mit den Mindestangaben im Fahrtenbuch, damit dieses als ordnungsgemäß erstellt gilt und somit steuerlich anerkannt werden kann. Generell muss ein Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Einfügungen oder Änderungen sind dadurch auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen.