1-%-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises ist verfassungsrechtlich unbedenklich
von Björn Keller
In seinem Urteil vom 13.12.2012 stellte der Bundesfinanzhof erneut klar, dass gegen die 1-%-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da Steuerpflichtige immer auch die Wahl haben, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil nach der so genannten Fahrtenbuchmethode zu ermitteln.