Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die nicht direkt und unmittelbar Ausgangsumsätzen zuzuordnen sind

von: Björn Keller

Stehen die von einem Unternehmen bezogenen Vorleistungen zwar in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu Ausgangsumsätzen, gehören die Kosten dieser Leistungen aber zu den allgemeinen Aufwendungen der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmens und führt diese ausschließlich zu steuerpflichtigen Umsätzen, so ist die für die Vorleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar.

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

von: Björn Keller

Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.04.2013 ist bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen zu klären, ob der Steuerpflichtige diese mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietete. Dafür ist eine Prognose unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffen.

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Berufsbetreuern

von: Björn Keller

Bis zum 30.06.2013 unterlagen Leistungen für gerichtlich bestellte Betreuer nach nationalem Recht der Umsatzsteuer. Für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen können sich Berufsbetreuer jedoch auf das Recht der EU berufen und eine Umsatzsteuerbefreiung erwirken.