Freigrenze für Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsveranstaltungen

von Björn Keller

Mit Urteil vom 20.02.2013 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Kosten aus Anlass einer Betriebsveranstaltung in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten sind, sofern die seit 2002 geltende Freigrenze in Höhe von 110 € je Veranstaltung überschritten wird.