Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

von Björn Keller

Ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, kann keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen, wenn die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1-%-Regelung versteuert worden ist und der Arbeitgeber sämtliche Fahrzeugkosten getragen hat. Das entschied er Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 16.07.2015.