Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen gilt immer als Betriebseinnahme

von Björn Keller

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist eine Betriebseinnahme. Das gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut teilweise privat genutzt wird. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 27.01.2016. Im strittigen Fall ging es um das Fahrzeug des Klägers, einem Inhaber einer Versicherungsagentur.