Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks möglich

von Björn Keller

Errichtet ein Unternehmer mit eigenen Mitteln auf einem Grundstück, das auch seinem Ehegatten gehört, ein Gebäude, so wird der Ehegatte sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Dieser Gebäudeteil gehört nicht zum Unternehmen, sondern zum Privatvermögen des Ehegatten. Der Bundesfinanzhof entschied nun mit seinem Urteil vom 09.03.2016, dass Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig sind.