Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten
von Björn Keller
Ein Einzelkonto oder -depot ist auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen, anders als bei Gemeinschaftskonten. Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung. Sie gibt dem bevollmächtigten Ehegatten lediglich im Außenverhältnis gegenüber der Bank eine Verfügungsbefugnis über das Konto.