Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen

von Björn Keller

Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Steuerpflichtige diesen im Anschluss an eine Außenprüfung geltend machen will, um eine von dieser ermittelten Gewinnerhöhung zu kompensieren. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.03.2016. Im Streitfall war bei einer landwirtschaftlich tätigen Personengesellschaft im Herbst 2012 eine Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2009 durchgeführt worden.