Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kindergeld - Abgrenzung zwischen der Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung

von: Björn Keller

Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine Berufstätigkeit auf, ist zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 11.12.2018 (III R 26/18).

Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk in einem betrügerischen Schneeballsystem

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 05.12.2018 (XI R 44/14), dass der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung dem Erwerber eines später nicht gelieferten Blockheizkraftwerks nicht zu versagen ist, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher zu erwarten war. Im Streitfall hatte der Kläger für den Erwerb eines Blockheizkraftwerks den Kaufpreis auf Basis einer entsprechenden Rechnung an die liefernde GmbH im Voraus gezahlt.

Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1-%-Regelung

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 08.11.2018 (III R 13/16) bei Anwendung der sogenannten 1-%-Regelung zur Besteuerung der Privatnutzung von Taxen, dass diese auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises erfolgt, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Listenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist dabei nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug auch als Privatkunde hätte erwerben können. 

PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 10.10.2018 (X R 44 45/17) entschied, ist die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Typischerweise wird nämlich ein Arbeitgeber nur dann einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung zur Verfügung stellen, wenn der sich daraus ergebende Kostenaufwand zuzüglich des vertraglich vereinbarten Arbeitslohnes die wertangemessene Arbeitsleistung widerspiegelt. 

Änderung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows

von: Björn Keller

Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde mit Wirkung zum 02.04.2019 geändert. Besonders zu beachten ist dabei, dass die Regelungen zur Zahlung des Eigenanteils weggefallen sind. Neuerdings müssen die Antragsteller bereits vor Zuschussauszahlung die gesamten in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) bezahlen und dies im Rahmen des Verwendungsnachweises durch Vorlage ihres Kontoauszuges belegen.