Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

von: Björn Keller

Mit seinem Schreiben vom 02.06.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen sowie vergleichbarer Blockheizkraftwerke veröffentlicht. Zweck ist die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens.

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Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste laut Bundesfinanzhof wahrscheinlich verfassungswidrig

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof hält die nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) festgelegte Verrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für nicht verfassungskonform. Entsprechend vorgenanntem Gesetz dürfen Aktienveräußerungsverluste nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sondern nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen.

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Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

von: Björn Keller

Gemäß Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2021 (III R 30/20) sind die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um den dafür vom Arbeitgeber steuerfrei geleisteten Zuschuss zu kürzen. Damit bestätigt der Bundesfinanzhof die Auffassung der Vorinstanzen.

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Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks

von: Björn Keller

Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Für die Annahme eines einfachen Frühstücks gehört auf jeden Fall ein Aufstrich oder Belag hinzu. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 03.07.2019 (VI R 36/17). Im Streitfall hatte der Arbeitgeber, ein EDV-Dienstleister und Softwareentwickler, seinen Arbeitnehmern verschiedene unbelegte Backwaren sowie Heißgetränke zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt.

 

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Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof im ergangenen Urteil vom 09.07.2019 (X R 35/17) entschied, kann nach Beendigung und Abwicklung eines Altersvorsorgevertrages die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern. Auf ein Verschulden des Zulageempfängers kommt es dabei nicht an. Auch der Umstand, dass die ZfA über mehrere Jahre hinweg eine Auszahlung von Zulagen ohne eine Prüfung der Zulageberechtigung des Empfängers veranlasst hat, führt nicht zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.

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