Die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 14. November 2023 (IX R 13/23), dass eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung nicht vorliegt, wenn diese vor der Veräußerung der (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Im Streitfall erwarb ein Ehepaar im Jahre 2009 für 177.300 € eine Eigentumswohnung. Diese überließ es der (Schwieger-)Mutter zur unentgeltlichen Nutzung. Nach deren Ableben veräußerte es die Wohnung im Jahre 2017 für 220.000 €. Für den daraus erzielten Gewinn wollte es eine Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung geltend machen. Finanzamt, FG und der Bundesfinanzhof widersprachen dieser Auffassung. Grundsätzlich müssen Gewinne aus Grundstücksverkäufen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG versteuert werden, sofern Erwerb und Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Eine Befreiung davon ist bei einer Selbstnutzung der Immobilie möglich. Allerdings gilt das nur für die Steuerpflichtigen selbst oder ihre unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder. Bei Überlassung der Wohnung an die (Schwieger-)Mutter hingegen liegt eindeutig keine Selbstnutzung vor.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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