Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 07. November 2023 (VIII R 7/21) entschied, wird im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf durch die Zahlung eines Nutzungsersatzes kein steuerbarer Kapitalertrag begründet. Der Nutzungsersatz beruht nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit und wird somit nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre erzielt.
Weiterlesen … Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines Gartengrundstücks
Bei der Veräußerung eines abgetrennten unbebauten Gartengrundstücks ist eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht möglich. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 14/22).
Weiterlesen … Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines Gartengrundstücks
Die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 14. November 2023 (IX R 13/23), dass eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung nicht vorliegt, wenn diese vor der Veräußerung der (Schwieger-)Mutter überlassen wurde.
Weiterlesen … Die Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt
Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Das stellte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2023 (III R 10/22) klar.
Weiterlesen … Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks. Demzufolge fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 13/22).