Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20. April 2023 (III R 7/21) entschied, ist die Grundrente eines behinderten Kindes, das Opfer einer Gewalttat wurde, nicht zu seinen Bezügen hinzuzurechnen. Diese Rente steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
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Anwendung der 1-%-Regelung bei Handwerker-Kraftfahrzeug
Mit seinem Beschluss vom 31. Mai 2023 (X B 111/22) legte der Bundesfinanzhof fest, dass es jeweils der Einzelfeststellung bedarf, ob bei einem zweisitzigen Handwerkerfahrzeug von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1-%-Regelung angesetzt werden kann.
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Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 15. Februar 2023 (VI R7/21) entschied, kann eine Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen gemäß § 35a Abs. 2 für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt, nicht in Anspruch genommen werden.
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Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen erzielt, fallen unter die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22).
Private Veräußerungsgeschäfte - Besteuerung des Veräußerungsgewinns auf tageweise vermietete Räume
Wird ein selbst genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, so sind in die Besteuerung des Veräußerungsgewinns auch tageweise an Dritte vermietete Räume einzubeziehen. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. Juli 2022 (IX R 20/21).