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Beratung zu steuerlichen Fragen im betrieblichen und privaten Bereich sowie Erstellung von Steuererklärungen.

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Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie Planung und Durchführung von Unternehmensgründungen.

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Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen sowie strategischen, taktischen und operativen Fragen der Unternehmensführung.

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Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 20. April 2023 (III R 7/21) entschied, ist die Grundrente eines behinderten Kindes, das Opfer einer Gewalttat wurde, nicht zu seinen Bezügen hinzuzurechnen. Diese Rente steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.

Mit seinem Beschluss vom 31. Mai 2023 (X B 111/22) legte der Bundesfinanzhof fest, dass es jeweils der Einzelfeststellung bedarf, ob bei einem zweisitzigen Handwerkerfahrzeug von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1-%-Regelung angesetzt werden kann.

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 15. Februar 2023 (VI R7/21) entschied, kann eine Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen gemäß § 35a Abs. 2 für ein Hausnotrufsystem, das  im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt, nicht in Anspruch genommen werden.

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen erzielt, fallen unter die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22).

Wird ein selbst genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, so sind in die Besteuerung des Veräußerungsgewinns auch tageweise an Dritte vermietete Räume einzubeziehen. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn ist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. Juli 2022 (IX R 20/21).