Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
Gewinn aus Restschuldbefreiung
In seinem Schreiben vom 08. April 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen abweichende Aussagen in Bezug auf das Schreiben vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 18) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Gewinnes aus einer Restschuldbefreiung.
Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wurden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG zu besteuern. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 02. Dezember 2021.
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Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks
Bewohnt ein Steuerpflichtiger baurechtswidrig auf seinem Grundstück ein „Gartenhaus“, das nach seiner Beschaffenheit geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, so liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, die die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließt. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 26. Oktober 2021 (IX R 5/21) unter Bezug auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit seinem Schreiben vom 17. März 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen Verwaltungsanweisungen zur Unterstützung und Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Die beschlossenen Maßnahmen gelten für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
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Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
Das Bundeskabinett beschloss am 16. Februar 2022 den Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes. Damit will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger weiterhin unterstützen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, zumindest aber zu mildern.