Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht

von: Björn Keller

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.05.2019 (V R 7/19) handelt es sich beim Fahrunterricht in einer Fahrschule um einen spezialisierten Unterricht. Es werden keine Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen vermittelt, vertieft oder entwickelt, so wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist. Deshalb ist Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 nicht umsatzsteuerfrei.

Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.06.2019 (IV R 30/16) entschied, werden bei einer Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bei zusätzlichen gewerblichen Beteiligungseinkünften im Rahmen der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Diese unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. Demnach ist § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG verfassungskonform so auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. 

Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

von: Björn Keller

Renovierungs- und Umbaukosten für Räumlichkeiten, die weitestgehend privaten Wohnzwecken dienen, erhöhen nicht die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie können auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben berücksichtigt werden. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14.05.2019 (VIII R 16/15).