Schätzung des privaten Nutzungsanteils eines Laptops

von Björn Keller

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 05.05.2010 entschieden, dass bei dienstlicher Nutzung eines privat angeschafften Computers typisierend und pauschalierend eine jeweils hälftige Aufteilung in privat bzw. beruflich erfolgen kann. Der Steuerpflichtige muss allerdings nachweisen oder aber zumindest glaubhaft machen können, dass er den privaten PC in einem wesentlichen Umfang beruflich nutzt bzw. genutzt hat.