Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als Werbungskosten

von Björn Keller

Mit Beschluss vom 17.08.2011 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren angefallenen Anwaltskosten zum Abzug als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zugelassen werden. Im strittigen Fall ging es um ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue.