Bescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste bis 15. Dezember anfordern

von Björn Keller

Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer auf im Kalenderjahr erzielte Kapitalerträge hat die auszahlende Stelle negative Kapitalerträge bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen oder auf Antrag gesondert zu bescheinigen.