Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 10.08.2011, dass Aufwendungen für einen PKW-Oldtimer auch dann nicht den Gewinn schmälern dürfen, wenn dieser ausschließlich für gelegentliche Kundenbesuche genutzt wird.