Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 03.09.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass im Rahmen der Fahrtenbuchmethode die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kraftfahrzeugs in seiner Gewinnermittlung ebenfalls periodengerecht erfassen muss.