Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

von Björn Keller

Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann auch konkludent, also stillschweigend, gestellt werden. Voraussetzung ist, dass aus der Steuererklärung deutlich ersichtlich sein muss, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt wurden. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.